FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie kommt eine Beauftragung zu Stande?

Zunächst schildern Sie mir beim ersten Kontakt (per Telefon / E-Mail) Ihr rechtliches Anliegen. Dann vereinbaren wir in der Regel einen Termin für ein persönliches Gespräch, in dem eine Beauftragung erfolgt und das weitere Vorgehen besprochen wird.  

Was ist eine Erstberatung?

In vielen Fällen kommt zunächst eine sogenannte Erstberatung in Betracht. Dabei teilt der Mandant dem Rechtsanwalt den Sachverhalt mit und dieser gibt ihm dann eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation. Anschließend kann der Mandant anhand dieser Information abschätzen, ob eine Verfolgung seines Anliegens für ihn sinnvoll ist und eine weitere Beauftragung erfolgen soll.
Die Kosten der Erstberatung sind bei Privatpersonen auf EUR 190,00 + Mehrwertsteuer gedeckelt und werden in der Regel bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet.

Was kostet eine Beauftragung?

Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei in der Regel nach dem Wert des konkreten rechtlichen Problems und dem Umfang der Tätigkeit. Auf manchen Gebieten sieht das RVG sogenannte Rahmengebühren vor, wie z.B. beim Strafrecht und bei Bußgeldsachen.
Im unseren ersten Gespräch werde ich Sie über die konkret anfallenden Kosten in Ihrem Fall aufklären.

Wer trägt die Kosten?

Zunächst ist der Auftraggeber zahlungspflichtig. Nicht selten muss jedoch die Gegenseite für die Kosten der Beauftragung Ihres Rechtsanwalts aufkommen, z.B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, der Gegner befindet sich im Verzug oder der Gegner verliert den Rechtsstreit vor Gericht. 

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Wann genau Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen beitritt, wird immer im Einzelfall entschieden. Ich helfe Ihnen gerne, dies abzuklären und übernehme den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kann sich jeder einen Rechtsanwalt leisten?

Jemand, der sich selber keinen Rechtsanwalt leisten kann, oder keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein oder Prozess- / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
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